Wieder „Luftblase“ der FWG Drochtersen

Mit Unwahrheiten hat es vor dem 11. September aufgehört und mit Unwahrheiten und „Luftblasen“ geht  es auch nach der Kommunalwahl weiter. So wird von der FWG Drochtersen erneut behauptet, CDU und SPD wollten die Gewerbesteuer erhöhen. Hierzu haben wir bereits vor der Kommunalwahl deutliche Worte gefunden, dass dies nicht der Fall ist. Dass die FWG Behauptungen und Realität nicht unterscheiden kann, wird aber auch an den neuesten Äußerungen von Herrn van Lessen, im Jahr 2015 als Bürgermeister kandidieren zu wollen, deutlich.

Kaum ist die Kommunalwahl vorbei beweist die FWG, dass die Niedersächsische Kommunalverfassung (NKomVG) wohl für sie ein Buch mit 7 Siegeln ist. Oder wie sollen wir sonst die Ankündigung von Cornelius van Lessen von der FWG verstehen, dass er 2015 als hauptamtlicher Bürgermeister antreten will? Nach § 80 Abs. 4 Nr. 1 NKomVG kann zum Hauptverwaltungsbeamten gewählt werden, wer am Wahltag noch nicht 65 Jahre alt ist. Nach den bekannten Daten von Cornelius van Lessen wird er 2014 65 Jahre alt. Am Wahltag im März 2015 hat er also die Altershöchstgrenze überschritten. Ergebnis: Der Betroffene ist nicht mehr wählbar. Also wir stellen fest - schon wieder eine neue Luftnummer der FWG. Von einem Juristen sollte man erwarten können, dass er die Gesetze kennt.

Zuletzt geändert am: 14.09.2011 um 13:39